Juniorprofessuren für Linguistik des Deutschen
Universität Hamburg
Exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs fördert die
Universität Hamburg im Rahmen der
Hochschuldienstrechtsreform durch die Besetzung von
Juniorprofessuren für Linguistik des Deutschen
Die Universität will den Anteil von Frauen an den
Professuren erhöhen. Sie ist deshalb an Bewerbungen
von Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach
dem Hamburgischen Hochschulgesetz bei gleichwertiger
Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren erhalten Bezüge
nach der Besoldungsgruppe W 1 des Gesetzes zur Reform
der Professorenbesoldung.
Im Fachbereich Sprach-, Literatur- und
Medienwissenschaft soll ab 01.10.2004 eine
wissenschaftlich hervorragende Bewerberin/ein Bewerber
für „Linguistik des Deutschen" (JP53) berufen werden.
Aufgabengebiet: Vertretung des Faches Linguistik des
Deutschen in Forschung und Lehre (Studiengänge:
Magister, Bakkalaureat und sämtliche
Lehramtsstudiengänge). Vermittlung von
unterschiedlichen Theorieansätzen und ihrer Anwendung
in verschiedenen Bereichen. Erwartet wird die
Mitwirkung an der Planung und Umsetzung neuer,
konsekutiver Studiengänge nach dem
Bachelor-/Master-Modell und am Prozess der Reform der
Lehrerbildung in Hamburg.
Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren haben eine
zeitlich gestaffelte Lehrverpflichtung von vier bis
sechs Lehrveranstaltungsstunden.
Einstellungsvoraussetzungen: Gemäß § 18 HmbHG.
Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung
als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher
Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft
erfolgt ist, sollen Promotions- und
Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs
Jahre betragen haben. Verlängerungen nach § 57 b Abs.
4 Satz 1 Nummern 1 und 3 bis 5 des
Hochschulrahmengesetzes in der Fassung vom 19.01.1999
(BGBI. I S. 19), zuletzt geändert am 08.08.2002 (BGBI.
I S. 3138) bleiben hierbei außer Betracht; § 57 b Abs.
2 Satz 1 des genannten Gesetzes gilt entsprechend.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht
bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Es wird gebeten für Ihre Bewerbungen keine
Originalunterlagen einzureichen. Aus Kostengründen
werden übersandte Unterlagen nicht zurückgesandt,
sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Eine
Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend
frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt
ist.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, vorerst nur
Schriften- und Lehrverzeichnis und eine Darlegung der
Lehrerfahrung sowie der Vorstellungen zur Lehre werden
unter Angabe der Kennziffer bis zum 07.10.2004 erbeten
an:
Universität Hamburg, Referat Personal & Organisation
-631.6-
Präsident der Universität Hamburg
Moorweidenstraße 18
20148 Hamburg
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