Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Helmut Bernsmeier erwähnt in seinem Artikel “Der Allgemeine Deutsche Sprachverein in der Zeit von 1912 bis 1932” (Muttersprache 1980/90.3–4, S. 117-140) auf S. 127 ein "Preußisches Waffengesetz von 1913"; Beleg hier:
https://tinyurl.com/bernsmeier
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier um einen Fehler handelt? Ein solches Gesetz hat es doch nie gegeben, oder?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (ja, ja: nicht die beste Quelle der Welt; deshalb ja meine Nachfrage) schreibt:
"Dem preußischen Justizminister erschien diese Idee [private Waffen zu reglementieren] "unrathsam", und der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sah in der Beschränkung privater Waffen "eine nicht unbedeutende Belästigung des Publikums".
Diese tolerant de-eskalierende Position deutscher Beamter und Minister erodierte um die Wende zum 20. Jahrhundert angesichts der überbordenden Schießlust insbesondere junger Männer. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Drucks wurde 1912 den parlamentarischen
Ausschüssen ein erster Referentenentwurf für ein deutsches Waffengesetz vorgelegt. Einwände und Änderungsvorschläge zogen die Verhandlungen indes so sehr in die Länge, dass es vor Beginn des Ersten Weltkrieges nicht mehr zur Verabschiedung eines Waffengesetzes
kam." (
http://www.bpb.de/apuz/190119/waffenkultur-in-deutschland?p=all)
Für alle Hinweise, die zur Klärung des Sachverhaltes beitragen könnten, bin ich sehr dankbar.
Herzlichst,
Falco